Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg: womit Sie rechnen müssen

Kurz beantwortet

In Baden-Württemberg sollten Sie beim Immobilienkauf mit rund 9 bis 12 Prozent des Kaufpreises an Nebenkosten rechnen. Den größten Posten stellt die Grunderwerbsteuer mit 5,0 Prozent, dazu kommen Notar und Grundbuchamt mit zusammen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent sowie – falls ein Makler beteiligt ist – die anteilige Provision. Diese Kosten werden von Banken in aller Regel nicht mitfinanziert und müssen aus Eigenkapital kommen.

Die Nebenkosten im Überblick

Beim Immobilienkauf zahlen Sie nie nur den Kaufpreis. Die sogenannten Erwerbsnebenkosten kommen obendrauf, und sie sind in Baden-Württemberg spürbar: Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro liegen sie je nach Maklerbeteiligung bei etwa 45.000 bis 60.000 Euro.

Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg

Grunderwerbsteuer
5,0 % des Kaufpreises
Notar
rund 1,0 bis 1,5 % – gesetzlich geregelt
Grundbuchamt
rund 0,5 % – gesetzlich geregelt
Maklerprovision
nur bei Maklerbeteiligung; Käuferanteil in der Regel die Hälfte der Gesamtprovision
Summe
etwa 9 bis 12 % des Kaufpreises

Wichtig ist die Reihenfolge im Kopf: Nicht „Was kostet das Haus?“, sondern „Was kostet der Erwerb insgesamt?“ Diese zweite Zahl ist die, an der Ihre Finanzierung tatsächlich hängt.

Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg

Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache, die Sätze unterscheiden sich deshalb bundesweit deutlich. In Baden-Württemberg beträgt sie 5,0 Prozent des Kaufpreises. Sie fällt einmalig beim Eigentumsübergang an; das Finanzamt schickt den Bescheid einige Wochen nach der Beurkundung.

Ein Detail, das bares Geld sparen kann: Die Steuer bemisst sich am Kaufpreis für das Grundstück samt Gebäude. Bewegliches Zubehör, das mitverkauft wird – etwa eine Einbauküche, eine Sauna oder Markisen – gehört nicht dazu. Wird ein realistischer Wert dafür im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen, verringert sich die Bemessungsgrundlage entsprechend. Der Betrag muss allerdings angemessen und belegbar sein; überzogene Ansätze erkennt das Finanzamt nicht an.

Nebeneffekt beachten: Ein gesondert ausgewiesener Zubehörwert senkt zwar die Grunderwerbsteuer, gleichzeitig aber auch den Betrag, den die Bank als Immobilienwert ansetzt. Bei knapper Finanzierung kann das ungünstig sein. Wir schauen uns an, was in Ihrem Fall unterm Strich mehr bringt.

Notar und Grundbuchamt

Ein Immobilienkauf ist in Deutschland ohne Notar nicht möglich: Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis – sie sind also nicht verhandelbar, und ein Preisvergleich zwischen Notaren bringt nichts.

Zusammen mit den Gebühren des Grundbuchamts für die Eigentumsumschreibung und die Eintragung der Grundschuld sollten Sie mit etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises rechnen. Enthalten sind darin unter anderem die Beurkundung, die Abwicklung über das Notaranderkonto, falls nötig, sowie die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers.

Maklerprovision und geteilte Kosten

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher das Prinzip der geteilten Maklerprovision: Beauftragt der Verkäufer den Makler, dürfen höchstens 50 Prozent der Provision auf den Käufer umgelegt werden. Zusätzlich schützt eine Regel den Käufer – er muss erst zahlen, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seinen Anteil beglichen hat.

In Baden-Württemberg liegt die Gesamtprovision üblicherweise bei etwa 7 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, der Käuferanteil entsprechend bei rund 3,5 Prozent. Die Provision ist Verhandlungssache, auch wenn das selten so kommuniziert wird. Beim Kauf vom Bauträger oder direkt von privat entfällt sie ganz.

Warum Banken die Nebenkosten selten mitfinanzieren

Die häufigste Überraschung in unseren Erstgesprächen ist diese: Die Bank finanziert den Kaufpreis, nicht den Erwerb. Der Grund ist die Sicherheit. Die Bank erhält eine Grundschuld auf die Immobilie – das ist ihr Rückgriff, falls die Finanzierung scheitert. Die Grunderwerbsteuer, die Notarrechnung und die Maklerprovision schaffen aber keinen Gegenwert, den man verwerten könnte. Sie sind schlicht weg.

Deshalb gilt als Grundregel: Die Nebenkosten tragen Sie aus Eigenkapital. Vollfinanzierungen, die auch die Nebenkosten einschließen, gibt es – sie setzen jedoch eine sehr gute Bonität, ein überzeugendes Objekt und in der Regel einen Zinsaufschlag voraus. Ob das in Ihrem Fall darstellbar und sinnvoll ist, lässt sich seriös nur nach einem Blick auf die konkreten Zahlen sagen.

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Die verbreitete Faustregel lautet: Nebenkosten plus 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises. Bei 500.000 Euro Kaufpreis wären das grob 100.000 bis 150.000 Euro. Diese Regel ist ein brauchbarer Orientierungspunkt – aber sie ist keine Bedingung, und sie ist auch nicht der Maßstab, den Banken tatsächlich anlegen.

Entscheidend ist das Zusammenspiel aus drei Dingen: Ihrem Einkommen und dessen Stabilität, der Qualität und Lage des Objekts – und der Frage, ob die Rate dauerhaft tragfähig bleibt. Wir sehen regelmäßig Finanzierungen mit wenig Eigenkapital, die solide funktionieren, und Fälle mit viel Eigenkapital, von denen wir abraten.

Nicht vergessen: Ein Teil Ihrer Rücklage sollte liegen bleiben. Wer sein letztes Geld in den Kauf steckt, steht bei der ersten größeren Reparatur oder einem Einkommensausfall ohne Puffer da. Drei bis sechs Monatsausgaben als Reserve sind ein vernünftiger Richtwert.

Wann wird was fällig?

Die Nebenkosten kommen nicht alle auf einmal, sondern über mehrere Wochen verteilt:

  • Notarrechnung: kurz nach der Beurkundung des Kaufvertrags
  • Maklerprovision: üblicherweise nach wirksamem Kaufvertrag, beim geteilten Modell erst nach Zahlungsnachweis des Verkäufers
  • Grunderwerbsteuer: nach Bescheid des Finanzamts, meist einige Wochen nach der Beurkundung
  • Grundbuchkosten: mit der Eintragung von Eigentumsumschreibung und Grundschuld

Praktisch heißt das: Das Geld muss verfügbar sein, wenn die Rechnungen kommen – nicht erst zum Einzugstermin. Wer Eigenkapital in Fonds oder Festgeld gebunden hat, sollte die Verfügbarkeit rechtzeitig klären.

Was wir für Sie tun

Wir rechnen die Nebenkosten von Anfang an in Ihre Finanzierung ein – nicht als Fußnote, sondern als festen Bestandteil der Kalkulation. So wissen Sie vor der Besichtigung, welcher Kaufpreis für Sie realistisch ist, und erleben beim Notartermin keine böse Überraschung. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und die Anfrage SCHUFA-neutral.

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